IoneShop Enterprise · B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen — IoneShop Enterprise
- Version: 2.1-enterprise
- Gültig ab: 2026-08-02
- Kommerzieller Track: Business · Platform · Enterprise (+ Enterprise Secure-Module)
Gilt nicht für Self-Serve „Für Shops“ (Start / Growth / Pro) — siehe /terms (*Shop*-Version).
1. Anbieter und Zielgruppe
- Der Dienst wird bereitgestellt von ABSGROUP INC. (Named Alberta Corporation, Kanada), 347 Hudson Bend, Edmonton, Alberta T6V 1R5, Kanada — Alberta Corporate Access Number 2025055126, Canada Business Number 724018148 („Anbieter“).
- Kontakt: Enterprise-Vertrieb — [email protected]; DSGVO — [email protected]; Beschwerden / DSA — [email protected]. EU-Vertreter (DSGVO Art. 27) — Mandatsformalisierung läuft: QData, Spektrum Tower, Twarda 18, 00-105 Warschau, Polen (https://qdata.pl). Bis zur Formalisierung des Mandats bleibt der Anbieter Ansprechpartner für Betroffene und Behörden ([email protected]).
- Diese AGB richten sich an Betreiber oberhalb typischer Einzelshop-Skala, einschließlich:
- großer Online-Shops und Omnichannel-Marken, - Einzelhandelsketten / Handelsgruppen, - Holdings und Unternehmensgruppen (Multi-Company, Multi-Market), - Organisationen mit Beschaffungs-, SLA/DR- und Compliance-Anforderungen (einschließlich NIS2-orientiertem Design — keine rechtliche Feststellung des NIS2-Status des Kunden).
- Die Vereinbarung ist ausschließlich B2B. Wir stellen die Plattform nicht Verbrauchern bereit.
2. Definitionen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Plattform / Dienst | IoneShop SaaS (Storefronts, Admin-Panels, API, im Bestellformular vereinbarte Komponenten) |
| Kunde | Unternehmen / Wirtschaftseinheit, Vertragspartei des Bestellformulars / MSA |
| Käufer / Shopper | Endkunde des Shops des Kunden |
| Plan | Business, Platform oder Enterprise |
| Bestellformular / SOW | Kommerzielles Dokument: Gebühren, Limits, Capacity Band, SLA- / Secure-Anlagen |
| Capacity Band | Vereinbarter Kapazitätsrahmen (SKU, Tenants, API/RPS, Speicher, Regionen) |
| SLA | Verfügbarkeits- und Support-Anlage (/enterprise/sla) |
| Enterprise Secure | Cyber-Programmpaket (Katalog), aktiviert über Bestellformular |
| AVV/DPA | Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DSGVO Art. 28) |
| Vorfall (Incident) | Sicherheitsereignis oder schwerwiegende Unverfügbarkeit im Plattformumfang, gemäß Playbook und SLA |
| Höhere Gewalt | Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei trotz gebotener Sorgfalt |
3. Vertragsgegenstand und Abgrenzung zum Shop-Angebot
- Der Anbieter liefert eine Multi-Tenant-Plattform mit Shop-Datenisolierung und für den Plan vereinbarten Funktionen (Multi-Store, Multi-Company, API, OMS/ERP im SOW-Umfang).
- Das Shop-Angebot (Start/Growth/Pro) hat gesonderte AGB, andere Haftungsobergrenzen, keine vertragliche HA/DR-SLA und kein Enterprise Secure — sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
- Der Kunde bleibt Merchant of Record gegenüber Käufern, sofern kein gesondertes MoR-Produkt ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Untersagt: Umgehung der Tenant-Isolierung, Scannen fremder Tenants, rechtswidrige Tätigkeit, Speicherung von PAN/CVV außerhalb des PSP.
- Wir behaupten in diesen AGB keine ISO-/SOC2-/PCI-Zertifizierung ohne aktuelle Nachweise. PAN/CVV werden vom Anbieter nicht gespeichert.
4. Vertragsschluss (vertriebsgeführt)
- Eine Enterprise-Vereinbarung kommt durch Unterzeichnung / Annahme des Bestellformulars (oder MSA + Bestellformular) und der AVV/DPA zustande — typischerweise nach Demo und Scope-Abstimmung.
- Der Unterzeichner versichert, zur Bindung des Kunden berechtigt zu sein.
- Bei Widersprüchen: Bestellformular / MSA → diese AGB → Enterprise-Datenschutzerklärung (informatorisch). Secure-/SLA-Anlagen haben Vorrang in ihrem Umfang.
5. Skalierung, Load Balancing, Capacity Band
- Platform- und Enterprise-Pläne (und wo das Bestellformular dies vorsieht) umfassen unter anderem:
- Load Balancing der vom Anbieter betriebenen Anwendungs- / Edge-Schicht, - Autoscaling innerhalb des Capacity Band, - Kontinuitäts- / DR-Verfahren gemäß SLA.
- Autoscaling reagiert auf Lastmetriken zur Einhaltung vereinbarter Verfügbarkeitsziele — es bedeutet nicht unbegrenzte Kapazität ohne Entgelt.
- Anhaltende Überschreitung des Capacity Band (anhaltende oder wiederholte Spitzen) kann folgen:
- vorgeschlagenes Band- / Plan-Upgrade, - Overage-Gebühren gemäß Bestellformular-Preisliste, - vorübergehende Schutz-Drosselung zur Sicherung der Plattformstabilität und anderer Tenants — mit unverzüglicher Mitteilung.
- Der Kunde ist verantwortlich für Spitzen durch eigene Lasttests, Scraper oder fehlkonfigurierte Integrationen — sofern nicht ausschließlich vom Anbieter verursacht.
6. Gebühren, USt., Verlängerung
- Gebühren, Aktionszeiträume und Listenpreis — nur wie im Bestellformular angegeben (Aktionen zeigen stets den Preis nach der Aktionsperiode).
- USt.: B2B-Reverse-Charge mit gültiger EU-USt-IdNr. (VIES); ohne gültige Nummer kann der Anbieter die Aktivierung verschieben.
- Verlängerung: gemäß Bestellformular (Standard: automatische Verlängerung mit 60 Tagen Kündigungsfrist vor Periodenende für Enterprise / 30 Tagen für Business — sofern das Bestellformular nicht abweicht).
7. Pflichten des Kunden
- Zutreffende KYC-/Abrechnungsdaten; Einhaltung der Rechtsvorschriften der Absatzmärkte.
- Eigene verbraucherorientierte Rechtstexte in B2C-Shops; Verantwortlicher für Käuferdaten + AVV/DPA.
- Sicherheit von SSO/MFA-Konten, API-Schlüsseln, ERP/WMS-Integrationen auf Kundenseite.
- Zusammenarbeit bei Vorfällen (24/7-Ansprechpartner, wenn Secure/IR aktiv).
- Keine falschen Zertifizierungsbehauptungen gegenüber Käufern oder Behörden.
8. Pflichten des Anbieters
- Professioneller Enterprise-SaaS-Sorgfaltstandard.
- Tenant-Isolierung, TLS, TOM-Maßnahmen gemäß Dokumentation / Sicherheitsanlage.
- Verfügbarkeit und Support — gemäß SLA.
- Datenexport beim Offboarding innerhalb des vereinbarten Fensters (nicht weniger als 30 Tage, sofern das Recht nichts anderes verlangt).
- Vorfallmitteilungen gemäß AVV/DPA / SLA / Secure.
9. Datenschutz
- Konten / Abrechnung / Plattformsicherheit: Anbieter = Verantwortlicher.
- Käuferdaten: Kunde = Verantwortlicher, Anbieter = Auftragsverarbeiter (AVV/DPA).
- Datenschutzerklärung: /enterprise/privacy. Secure-Programme können zusätzliche Verarbeitung / Anweisungen erfordern.
10. Enterprise Secure (höchster Umfang)
- Enterprise Secure-Module (einschließlich Cyber Protection Program, Incident Response, Cyber Risk Assessment, Forensics Support, Incident Cover Assist) sind optional und werden nur über Bestellformular / Anlage aktiviert. Katalog: /enterprise/secure. Rechtliche Bedingungen: Secure-Anlage (unten und im Bestellformular).
- Secure macht den Anbieter nicht zu:
- einem Versicherer (sofern das Bestellformular nicht ausdrücklich eine Police benennt, bei der der Anbieter Partei ist), - einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, - einem MSSP für die gesamte IT-Landschaft des Kunden außerhalb der Plattform, - einem Garanten für null Vorfälle oder null Verlust.
- Geteilte Verantwortung: Der Kunde ist verantwortlich für eigene Systeme, Anbieter (PSP, ESP, ERP), Konfigurationen und unternehmerische Entscheidungen nach Risikoberichten.
11. Incident Cover Assist — Unterstützung im Versicherungsprozess
- Innerhalb von Enterprise Secure kann der Anbieter Incident Cover Assist (ICA) erbringen — Unterstützung rund um den Versicherungsprozess und Vorfall-Dokumentation, insbesondere:
- Hilfe bei der Erstellung von Vorfall-Dokumentation für die Cyber-Police des Kunden, - Koordination mit einem vom Kunden benannten Makler / Versicherer, — sofern das Bestellformular dies vorsieht — Zugang zu einer Gruppenfacilität oder einem empfohlenen Versicherungsprodukt eines Partners (dann gelten Policenbedingungen = Bedingungen des Versicherers, nicht diese AGB).
- Der Anbieter ist kein Versicherer und zahlt keine Policenentschädigungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Bestellformular vereinbart.
- Etwaiger Vorfallfonds / Service Credit des Anbieters (sofern im Bestellformular) ist unabhängig von der Versicherung und unterliegt den Grenzen in Abschnitt 14.
12. Acceptable Use und DSA
Kein Spam/Phishing/Malware, DoS, Isolierungsverletzungen oder rechtswidrige Inhalte. Meldungen: [email protected]. Notice-and-Action-Schritte bedeuten nicht, dass der Anbieter redaktionelle Kontrolle über Kundenshops übernimmt.
13. SLA, Wartung, Höhere Gewalt
- Verfügbarkeitsziele, RPO/RTO, Supportzeiten — SLA-Anlage (/enterprise/sla).
- Geplante Arbeiten können über vereinbarte Kanäle angekündigt werden.
- Höhere Gewalt schließt Haftung für Auswirkungen während des Ereignisses aus, wenn gebotene Sorgfalt beachtet wurde.
14. Haftung (Enterprise — abweichend vom Shop)
- Die Parteien haften nach B2B-Vertragsgrundsätzen mit den nachstehenden Beschränkungen — im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Ausschlüsse (soweit rechtmäßig): entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust auf Kundenseite ohne vereinbarte Backups, Streitigkeiten des Kunden mit Käufern / Steuerbehörden, Handlungen des PSP und des Kundennetzwerks, Höhere Gewalt — außer Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nicht ausschließbaren Ansprüchen.
- Gesamtobergrenze der Haftung des Anbieters für die 12 Monate vor dem Ereignis:
- Standard 200 % der netto gezahlten Plattformgebühren in diesem Zeitraum oder im Bestellformular genannter Betrag (höherer Wert, wenn das Bestellformular eine Untergrenze setzt), - für Enterprise Secure-Module eine gesonderte Unter-Obergrenze: 100 % der netto Gebühren für diese Module in diesem Zeitraum (sofern das Bestellformular nicht abweicht).
- Shop-Obergrenzen (typischerweise 100 % des Jahresabonnements) gelten nicht für Enterprise-Verträge — und umgekehrt.
- SLA-Strafen / Service Credits zählen zur Obergrenze, sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus Shop-Inhalten, Rechtsverstößen des Kunden und AUP-Verstößen entstehen — im zulässigen Umfang.
15. Sperrung und Kündigung
- Kündigung: Bedingungen in Abschnitt 6 / Bestellformular.
- Wesentliche Vertragsverletzung, Nichtzahlung nach Mahnung, Rechtsrisiko — sofortige Sperrung / Kündigung kann gelten.
- Nach Kündigung: Export innerhalb des vertraglichen Fensters, dann Löschung/Anonymisierung gemäß AVV/DPA.
16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Standard: Recht Alberta / Kanada, Gerichte Alberta (Edmonton), sofern das Bestellformular nichts anderes wählt (z. B. PL-Recht für eine EU-Gruppe).
- Rechtswahl schließt DSGVO (Art. 3) oder zwingendes EU-Recht nicht aus.
- Die Parteien streben Mediation / gütliche Einigung vor Gerichtsverfahren an (30-Tage-Frist).
17. Verwandte Dokumente
| Dokument | Pfad |
|---|---|
| Enterprise-Datenschutzerklärung | /enterprise/privacy |
| Enterprise-Cookies | /enterprise/cookies |
| SLA-Anlage | /enterprise/sla |
| Enterprise Secure (Katalog) | /enterprise/secure |
| Shop-AGB | /terms |
| Shop-Datenschutz | /privacy |
| AVV/DPA | Bestellformular-Anlage |
18. Änderungen
Änderungen der Enterprise-AGB: Mitteilung ≥ 30 Tage vor Inkrafttreten; bei wesentlich nachteiligen Änderungen kann der Kunde zum Änderungsdatum kündigen.
*IoneShop Enterprise-AGB 2.1-enterprise. Keine Rechtsberatung.*
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