IoneShop · B2B-Vertrag · EU
Dokument
# IoneShop SaaS Allgemeine Geschäftsbedingungen — Shop-Track
Version: 1.2-shop Gültig ab: 2026-08-02 Kommerzieller Track: Start · Growth · Pro (Self-Serve / klassisches Angebot „Für Shops“) Gilt nicht für Business / Platform / Enterprise oder Enterprise Secure — gesonderte Bedingungen: /enterprise/terms (Version *2.1-enterprise*).
Anwendbares Recht: Recht der Provinz Alberta und Bundesrecht Kanadas (soweit anwendbar) Gerichte: Gerichte der Provinz Alberta (Edmonton), sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht Verbindliche Sprache: Polnisch (Sprachfassungen sind unverbindliche Übersetzungen, sofern nicht anders vereinbart). Diese deutsche Fassung ist eine unverbindliche Informationsübersetzung; für den Shop-Track ist die polnische Fassung maßgeblich.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese AGB regeln die Bereitstellung des Dienstes IoneShop („Dienst“, „Plattform“) durch:
ABSGROUP INC. (Named Alberta Corporation, Kanada), eingetragener Sitz: 347 Hudson Bend, Edmonton, Alberta T6V 1R5, Kanada; Alberta Corporate Access Number 2025055126; Canada Business Number 724018148 („Anbieter“, „Betreiber“).
- Kontakt: allgemein / Beschwerden / DSA — [email protected]; DSGVO — [email protected]. EU-Vertreter (DSGVO Art. 27) — Mandatsformalisierung läuft: QData, Spektrum Tower, Twarda 18, 00-105 Warschau, Polen (https://qdata.pl). Bis zur vollständigen Formalisierung des Mandats bleibt der Verantwortliche/Anbieter Ansprechpartner: [email protected] / [email protected].
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) im Sinne des anwendbaren Rechts — natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, Unternehmen und sonstige Organisationseinheiten, die wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit betreiben. Wir schließen keine Verbraucherverträge über die Plattform im Sinne des Verbraucherschutzes, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
- Die Nutzung des Dienstes setzt die Annahme dieser AGB und — für die Verarbeitung von Shop-Kundendaten — die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV/DPA) als Anlage zur Bestellung / zum Bestellformular voraus (nicht als separate Marketingseite veröffentlicht).
- Verwandte Dokumente: Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, AVV/DPA (Bestellanlage), Preis- / Planbeschreibung. Enterprise-Angebot: /enterprise/terms.
§ 2. Definitionen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Händler / Kunde | Unternehmer, Vertragspartei des Dienstleistungsvertrags |
| Konto | Administratives / Benutzerkonto im Händler-Panel |
| Shop | Shop-Instanz (Tenant) auf der Plattform |
| Käufer / Shopper | Endkunde des Shops |
| Plan | Funktions- / Limitpaket (z. B. nach Produktanzahl) |
| Händlerinhalte | Produkte, Beschreibungen, Medien, Shop-Richtlinien, Kundendaten, Konfigurationen |
| PSP | Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider) |
| Abrechnungszeitraum | Monat / Jahr gemäß Plan |
| Höhere Gewalt | Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (größere Netzausfälle, Katastrophen, behördliche Maßnahmen, großflächige Cyberangriffe trotz gebotener Sorgfalt usw.) |
§ 3. Vertragsgegenstand
- Der Anbieter erbringt einen elektronischen SaaS-Dienst, der unter anderem Folgendes ermöglicht:
- Betrieb eines Online-Shops (Storefront), - Katalog-, Bestell- und Konfigurationsverwaltung im Panel, - in der Planbeschreibung genannte Integrationen, - Hosting von Shop-Anwendungen im Multi-Tenant-Modell mit Isolierung der Shop-Daten, - Werkzeuge zur Datenexport / -löschung (DSR) und zum Offboarding.
- Der Anbieter ist nicht Partei von Kaufverträgen zwischen Händler und Käufern, ist nicht Merchant of Record gegenüber Käufern und übernimmt nicht Verbraucherverkäuferpflichten (vorvertragliche Information, Widerruf, gesetzliche Gewährleistung/Garantie, Einzelhandels-USt.), sofern kein gesondertes „Marketplace / MoR“-Produkt ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Funktionen, die als Beta / Preview gekennzeichnet sind, können instabil sein; der Anbieter weist den Status in der Produktdokumentation aus.
- Der Anbieter behauptet nicht, im Besitz von SOC-2-, ISO-27001-, PCI-DSS- oder „zertifizierter DSGVO/NIS2“-Compliance-Zertifikate zu sein, sofern keine aktuelle Nachweisführung vorliegt. Marketingformulierungen wie „Plattform nach NIS2-Anforderungen konzipiert“ kennzeichnen eine Design-Richtung, keine rechtliche Statusgarantie für den Händler.
§ 4. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande, wenn:
- diese AGB und die AVV/DPA bei Registrierung / Bestellung angenommen werden und - der Anbieter die Aktivierung des Kontos / Shops bestätigt (oder automatische Aktivierung, sofern vorgesehen), - und im kostenpflichtigen Modell — außerdem bei wirksamer Planbestellung und (wo erforderlich) Zahlungsautorisierung.
- Der Anbieter kann die Aktivierung von Identitäts- / KYC-Prüfung, Richtigkeit der Unternehmensdaten, Fehlen von Sanktionen und Betrugsrisikobewertung abhängig machen.
- Der Händler versichert, dass Registrierungsdaten zutreffend sind und die Person, die diese AGB annimmt, zur Vertretung des Händlers berechtigt ist.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit Plan-Abrechnungszeiträumen oder für eine feste Laufzeit geschlossen — gemäß Bestellung.
§ 5. Technische Anforderungen
- Aktueller Browser mit TLS-Unterstützung, Internetzugang, aktive E-Mail-Adresse.
- Der Händler ist verantwortlich für Passwortsicherheit, MFA (sofern verfügbar), Mitarbeiterkonten sowie API- / Webhook-Integrationen.
- Der Anbieter kann DNS-Konfigurationsänderungen für die eigene Domain des Händlers verlangen.
§ 6. Pläne, Limits, Zahlungen, USt.
- Planbeschreibungen, Limits (Produkte, Domains, Webhooks, Speicher usw.) und Preise werden auf der Dienstwebsite oder in einem individuellen Angebot veröffentlicht.
- Aktionspreise (z. B. erstes Jahr) müssen zusammen mit dem Preis nach der Aktionsperiode dargestellt werden — im Einklang mit fairer TCO-Praxis.
- Zahlungen werden über einen PSP abgewickelt; der Anbieter speichert keine PAN/CVV.
- Rechnungen werden gemäß Händlerdaten ausgestellt; der Händler aktualisiert Unternehmensangaben und EU-USt-IdNr. (sofern vorhanden).
- USt. auf SaaS-Abonnement (nur B2B): Der Dienst wird ausschließlich an Unternehmer angeboten. Bei elektronischen Dienstleistungen eines Nicht-EU-Anbieters an einen EU-USt-pflichtigen Unternehmer gilt in der Regel die Reverse-Charge-Regelung — der Anbieter berechnet keine EU-USt. auf der Rechnung, und der Händler führt die USt. in seinem Land ab (Art. 196 Richtlinie 2006/112/EG — steuerliche Prüfung empfohlen). Operative Voraussetzungen:
- Der Händler nennt eine gültige EU-USt-IdNr.; der Anbieter kann diese in VIES prüfen; - auf der Rechnung: Reverse-Charge- / Art.-196-Vermerk; - fehlende gültige EU-USt-IdNr. → Transaktion kann als B2C behandelt werden (USt.- / OSS-Pflicht) — der Anbieter kann die Aktivierung verweigern oder Vervollständigung der Daten verlangen; - der Anbieter registriert sich grundsätzlich nicht für EU-USt. allein wegen solcher B2B-Reverse-Charge-Umsätze — dies bedeutet nicht „keine USt. überhaupt“, sondern nur das Abrechnungsmodell auf Käuferseite.
- USt. auf Verkäufe an Käufer in Händlershops — ausschließlich der Händler.
- Zahlungsverzug: Der Anbieter kann den Dienst nach vorheriger Mitteilung (z. B. 7–14 Tage) sperren, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
- Verlängerungen: Der Plan verlängert sich automatisch um den nächsten Zeitraum, sofern der Händler nicht zum Periodenende kündigt (Kündigungsfrist: 30 Tage vor Periodenende, sofern der Plan nichts anderes vorsieht).
§ 7. Pflichten des Händlers
- Nutzung des Dienstes im Einklang mit EU-Recht und Recht der Länder, in denen Verkäufe angeboten werden.
- Vorhalten und Veröffentlichung im Shop der gesetzlich erforderlichen Dokumente (Shop-AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Beschwerdeinformationen, Verkäuferangaben, Preise inkl. Steuern usw.).
- Verantwortlicher für Käuferdaten sein und AVV/DPA mit dem Anbieter abschließen; keine Verarbeitungszwecke anweisen, die dem Recht widersprechen.
- Keine rechtswidrigen Inhalte hochladen (einschließlich fremder IP, illegaler Inhalte, Phishing, Malware).
- Keine Umgehung der Tenant-Isolierung, kein Scannen fremder Shops, keine Penetrationstests ohne schriftliche Zustimmung.
- Kein Weiterverkauf des Dienstes als White-Label ohne Zustimmung, sofern der Plan dies nicht erlaubt.
- Zugangsdaten vertraulich halten und mutmaßliche Kompromittierung unverzüglich melden.
- Rechtmäßigkeit externer Integrationen (Marktplätze, ERP, Marketing) und API-Schlüssel sicherstellen.
- Keine falschen Zertifizierungsbehauptungen im Shop verbreiten.
§ 8. Pflichten des Anbieters
- Erbringung des Dienstes mit professioneller Sorgfalt.
- Aufrechterhaltung der Shop-Datenisolierung und Sicherheitsmaßnahmen gemäß Dokumentation / Datenschutzerklärung.
- Zielverfügbarkeit gemäß veröffentlichter SLA (ohne gesonderte SLA — Sorgfalt ohne 100-%-Verfügbarkeitsgarantie).
- Mitteilung geplanter Arbeiten, die Unverfügbarkeit verursachen können, mit angemessener Vorlaufzeit (Vorfälle — unverzüglich).
- Export der Händlerdaten beim Offboarding in einem angemessenen Format.
- Verarbeitung von Käuferdaten ausschließlich als Auftragsverarbeiter — gemäß AVV/DPA.
§ 9. Verfügbarkeit, Support, Dienständerungen
- Der Dienst wird im Rahmen der Sorgfaltspflichten bereitgestellt; Wartung umfasst Sicherheitsupdates und Produktentwicklung.
- Der Anbieter kann Dienstfunktionen ändern, sofern der Händler nicht ohne angemessene Entschädigung / Kündigungsoption wesentliche Planleistungen verliert.
- Supportkanäle und Reaktionszeiten — gemäß Plan (z. B. E-Mail an Werktagen).
- Höhere Gewalt schließt Haftung für Leistungsunfähigkeit während des Ereignisses aus.
§ 10. Geistiges Eigentum
- Plattform, Code, Marken IoneShop, Anbieterdokumentation — Rechte beim Anbieter oder Lizenzgebern.
- Der Händler erhält eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes während der Vertragslaufzeit — ausschließlich zum Betrieb des eigenen Shops.
- Händlerinhalte verbleiben Eigentum des Händlers / berechtigter Dritter. Der Händler erteilt dem Anbieter eine Lizenz zum Hosten, Cachen, Sichern und Verarbeiten der Inhalte zur Diensterbringung.
- Reverse Engineering über gesetzlich zulässige Nutzung hinaus ist untersagt.
- Open-Source-Software in der Plattform unterliegt eigenen Lizenzen (NOTICE / Namensnennung).
§ 11. Personenbezogene Daten
- Regeln: Datenschutzerklärung + AVV/DPA.
- Händler = Verantwortlicher für Käuferdaten; Anbieter = Auftragsverarbeiter.
- Anbieter = Verantwortlicher für Konto-, Abrechnungs- und Plattformsicherheitsdaten.
- Unterauftragsverarbeiterliste — gemäß AVV/DPA.
§ 12. Unzulässige Nutzung (Acceptable Use)
Untersagt ist insbesondere:
- Rechtswidrige Tätigkeit (einschließlich Handel mit verbotenen Waren/Dienstleistungen in Zieljurisdiktionen);
- Spam, Phishing, Malware-Verbreitung;
- Verletzung / Umgehung der Multi-Tenant-Isolierung / Zugriffsversuche auf fremde Daten;
- Vorsätzliche Infrastrukturüberlastung (DoS);
- Speicherung oder Verarbeitung von Kartendaten außerhalb des PSP;
- Extremistische Inhalte, sexueller Kindesmissbrauch, Aufruf zu Gewalt;
- Umgehung von Planlimits oder Abrechnungssystemen.
Verstöße können zu sofortiger Sperrung und Kündigung sowie Meldung an Behörden führen.
§ 13. Moderation, DSA, Meldungen
- Der Anbieter kann eindeutig rechtswidrige Inhalte nach glaubwürdiger Meldung oder auf behördliche Anforderung entfernen oder einschränken — gemäß Verfahren unter der DSA (Verordnung (EU) 2022/2065), soweit auf die Rolle des Anbieters anwendbar.
- Meldestelle: [email protected].
- Der Händler bleibt für Inhalte verantwortlich; Maßnahmen des Anbieters bedeuten keine redaktionelle Kontrolle über den Shop.
§ 14. Haftung
- Die Parteien haften nach allgemeinen Grundsätzen mit den nachstehenden Beschränkungen — im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Ausschlüsse (B2B): Soweit zulässig, haftet der Anbieter nicht für:
- entgangenen Gewinn, Datenverlust auf Händlerseite mangels eigener Backups, mittelbare Schäden; - unternehmerische Entscheidungen des Händlers, Shop-Inhalte, Streitigkeiten mit Käufern, Steuerbehörden des Händlers; - Handlungen des PSP, DNS-Registrar, Konnektivitätsanbieter des Händlers; - Folgen höherer Gewalt.
- Obergrenze: Die gesamte vertragliche Haftung des Anbieters für die 12 Kalendermonate vor dem haftungsauslösenden Ereignis ist begrenzt auf netto gezahlte Abonnementgebühren an den Anbieter in diesem Zeitraum, ausgenommen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Haftung bei Tod/Körperverletzung und andere nicht ausschließbare Ansprüche.
- Der Händler haftet für Schäden aus Verstoß gegen § 7 und § 12 sowie für Ansprüche von Käufern / Dritten im Zusammenhang mit Inhalten und Verkäufen.
§ 15. Sperrung und Kündigung
- Der Händler kann zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen unter Beachtung der Frist in § 6.
- Der Anbieter kann mit 30 Tagen Frist oder sofort bei wesentlicher Vertragsverletzung (einschließlich AUP, Nichtzahlung nach Mahnung, Rechtsrisiko) kündigen.
- Nach Kündigung: Exportfenster für den Händler (z. B. 30 Tage); Shop-Daten werden danach gemäß AVV/DPA gelöscht/anonymisiert, außer gesetzliche Aufbewahrung (Rechnungen, Sicherheitsprotokolle).
- Sperrung befreit nicht von der Zahlungspflicht für den Zeitraum bis zur Kündigung, wenn der Verstoß auf Händlerseite liegt.
§ 16. Beschwerden (SaaS-Dienst)
- Dienstbeschwerden: [email protected], mit Firmenname, USt-/Steuer-ID (falls zutreffend), Beschreibung und Datum des Problems.
- Antwort: innerhalb von 14 Werktagen (oder länger bei Komplexität — mit Mitteilung über Verlängerung).
- Käuferbeschwerden zu Händlerwaren/-dienstleistungen — ausschließlich an den Händler.
§ 17. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentliche technische und kommerzielle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangt wurden, während der Vertragslaufzeit + 3 Jahre vertraulich, ausgenommen öffentliche Informationen, unabhängig vorliegende Informationen oder gesetzlich erforderliche Offenlegung.
§ 18. Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB aus wichtigen Gründen ändern (Recht, Sicherheit, Produktentwicklung, Unterauftragsverarbeiter).
- Der Händler wird per E-Mail / im Panel mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten informiert (länger, wenn das Recht es verlangt).
- Unterlassene Kündigung vor Inkrafttreten gilt als Annahme, soweit rechtlich zulässig; bei wesentlich nachteiligen Änderungen kann der Händler zum Änderungsdatum kündigen.
§ 19. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Anwendbares Recht ist das Recht der Provinz Alberta und Bundesrecht Kanadas (soweit anwendbar), unter Ausschluss Kollisionsnormen, die auf anderes Staatsrecht verweisen, sofern zwingende EU/EWR-Vorschriften (einschließlich DSGVO) nichts anderes vorsehen.
- Gerichte der Provinz Alberta (bevorzugt Edmonton) sind für B2B-Streitigkeiten zuständig, sofern das Recht keine ausschließliche Zuständigkeit anderswo vorsieht.
- Die Parteien streben eine gütliche Einigung vor Gerichtsverfahren an.
- Die Wahl kanadischen Rechts schließt nicht aus, dass die DSGVO auf die Verarbeitung von Daten von Personen in der EU anwendbar ist (Art. 3). Würde der Vertrag entgegen § 1 Abs. 3 als Verbrauchervertrag angesehen — behält der Verbraucher zwingende Rechte seines Wohnsitzes.
§ 20. Anlage — EU- und mitgliedstaatlicher Rechtsrahmen
20.1. EU-Instrumente (Orientierung)
| Rechtsakt | Relevanz für Plattform / Händler |
|---|---|
| DSGVO (EU) 2016/679 | Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter-Rollen; AVV/DPA; DSR; Datenpannen |
| ePrivacy / nationale Cookie-Vorschriften | Tracker-Einwilligung — Betreiberwebsite und Shops |
| Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce) | Diensteanbieterinformationen; Hosting-Haftung |
| DSA (EU) 2022/2065 | Notice-and-Action, Transparenz — im Rollenumfang |
| CRD / Omnibus / Verbraucherrecht | Händler für B2C; Plattform stellt Werkzeuge/Vorlagen bereit |
| PSD2 / SCA | Umsetzung durch PSP |
| USt. E-Commerce / OSS | Verkäufe an Käufer — Händler; B2B-SaaS-Abonnement — Reverse Charge (Anbieter grundsätzlich nicht EU-USt-registriert) |
| NIS2 | Statusbewertung der Einheit — Rechtsberatung; keine automatische Händler-Compliance |
| AI Act | Bei KI-Funktionen — Transparenz / Klassifizierung |
20.2. Ausgewählte Länder (Händler-B2C-Pflichten — Überblick)
Händler, die an Verbraucher in einem Land verkaufen, sollten lokale Umsetzung und Praxis berücksichtigen, einschließlich:
| Land | Typische Bereiche |
|---|---|
| PL | Verbraucherrechtsgesetz, Zivilgesetzbuch, Gesetz über elektronische Dienste, 14-Tage-Widerrufsbelehrung, Musterformular |
| DE | BGB (Widerruf), Pflichtangaben, Preisangabenverordnung, TTDSG |
| FR | Code de la consommation, Verbrauchermediation, CNIL-Cookies |
| ES | LGDCU, AEPD, Gewährleistungsinformationen |
| IT | Codice del Consumo, Garante, E-Rechnungsregeln nach lokalen Anforderungen |
| NL / BE / Nordics | Lokale Verbraucherstellen, Informationssprache, ADR |
Die Plattform ersetzt nicht die lokale Beratung des Händlers für grenzüberschreitende Expansion.
20.3. Shopsprache
Bei Ausrichtung auf Verbraucher in einem Land sollte der Händler erforderliche Informationen in verständlicher / lokal geforderter Sprache bereitstellen.
§ 21. Schlussbestimmungen
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam; die Parteien ersetzen sie durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.
- Abtretung von Händlerrechten bedarf der Zustimmung des Anbieters; der Anbieter kann den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger bei Unternehmensverkauf / Reorganisation übertragen und den Händler informieren.
- Gesamtvereinbarung: diese AGB + Bestellung/Plan + AVV/DPA + Datenschutzerklärung (informatorischer Umfang) + etwaige SLA-Anlagen.
- Die elektronische Fassung unter
https://ioneshop.eu/terms(oder Nachfolger) ist der aktuelle Text.
Anlagen
- Anlage A — Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV/DPA)
- Anlage B — Liste der Unterauftragsverarbeiter
- Anlage C — Bestellformular / Plan (dynamisch)
- Anlage D — Acceptable-Use-Policy (sofern ausgegliedert; derzeit § 12)
*IoneShop — Shop-AGB. Keine Rechtsberatung.*
Verwandte Dokumente