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IoneShop Enterprise · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen — IoneShop Enterprise

Gilt nicht für Self-Serve „Für Shops“ (Start / Growth / Pro) — siehe /terms (*Shop*-Version).

1. Anbieter und Zielgruppe

  1. Der Dienst wird bereitgestellt von ABSGROUP INC. (Named Alberta Corporation, Kanada), 347 Hudson Bend, Edmonton, Alberta T6V 1R5, Kanada — Alberta Corporate Access Number 2025055126, Canada Business Number 724018148 („Anbieter“).
  2. Kontakt: Enterprise-Vertrieb — [email protected]; DSGVO — [email protected]; Beschwerden / DSA — [email protected]. EU-Vertreter (DSGVO Art. 27) — Mandatsformalisierung läuft: QData, Spektrum Tower, Twarda 18, 00-105 Warschau, Polen (https://qdata.pl). Bis zur Formalisierung des Mandats bleibt der Anbieter Ansprechpartner für Betroffene und Behörden ([email protected]).
  3. Diese AGB richten sich an Betreiber oberhalb typischer Einzelshop-Skala, einschließlich:

- großer Online-Shops und Omnichannel-Marken, - Einzelhandelsketten / Handelsgruppen, - Holdings und Unternehmensgruppen (Multi-Company, Multi-Market), - Organisationen mit Beschaffungs-, SLA/DR- und Compliance-Anforderungen (einschließlich NIS2-orientiertem Design — keine rechtliche Feststellung des NIS2-Status des Kunden).

  1. Die Vereinbarung ist ausschließlich B2B. Wir stellen die Plattform nicht Verbrauchern bereit.

2. Definitionen

BegriffBedeutung
Plattform / DienstIoneShop SaaS (Storefronts, Admin-Panels, API, im Bestellformular vereinbarte Komponenten)
KundeUnternehmen / Wirtschaftseinheit, Vertragspartei des Bestellformulars / MSA
Käufer / ShopperEndkunde des Shops des Kunden
PlanBusiness, Platform oder Enterprise
Bestellformular / SOWKommerzielles Dokument: Gebühren, Limits, Capacity Band, SLA- / Secure-Anlagen
Capacity BandVereinbarter Kapazitätsrahmen (SKU, Tenants, API/RPS, Speicher, Regionen)
SLAVerfügbarkeits- und Support-Anlage (/enterprise/sla)
Enterprise SecureCyber-Programmpaket (Katalog), aktiviert über Bestellformular
AVV/DPAAuftragsverarbeitungsvereinbarung (DSGVO Art. 28)
Vorfall (Incident)Sicherheitsereignis oder schwerwiegende Unverfügbarkeit im Plattformumfang, gemäß Playbook und SLA
Höhere GewaltEreignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei trotz gebotener Sorgfalt

3. Vertragsgegenstand und Abgrenzung zum Shop-Angebot

  1. Der Anbieter liefert eine Multi-Tenant-Plattform mit Shop-Datenisolierung und für den Plan vereinbarten Funktionen (Multi-Store, Multi-Company, API, OMS/ERP im SOW-Umfang).
  2. Das Shop-Angebot (Start/Growth/Pro) hat gesonderte AGB, andere Haftungsobergrenzen, keine vertragliche HA/DR-SLA und kein Enterprise Secure — sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
  3. Der Kunde bleibt Merchant of Record gegenüber Käufern, sofern kein gesondertes MoR-Produkt ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  4. Untersagt: Umgehung der Tenant-Isolierung, Scannen fremder Tenants, rechtswidrige Tätigkeit, Speicherung von PAN/CVV außerhalb des PSP.
  5. Wir behaupten in diesen AGB keine ISO-/SOC2-/PCI-Zertifizierung ohne aktuelle Nachweise. PAN/CVV werden vom Anbieter nicht gespeichert.

4. Vertragsschluss (vertriebsgeführt)

  1. Eine Enterprise-Vereinbarung kommt durch Unterzeichnung / Annahme des Bestellformulars (oder MSA + Bestellformular) und der AVV/DPA zustande — typischerweise nach Demo und Scope-Abstimmung.
  2. Der Unterzeichner versichert, zur Bindung des Kunden berechtigt zu sein.
  3. Bei Widersprüchen: Bestellformular / MSA → diese AGB → Enterprise-Datenschutzerklärung (informatorisch). Secure-/SLA-Anlagen haben Vorrang in ihrem Umfang.

5. Skalierung, Load Balancing, Capacity Band

  1. Platform- und Enterprise-Pläne (und wo das Bestellformular dies vorsieht) umfassen unter anderem:

- Load Balancing der vom Anbieter betriebenen Anwendungs- / Edge-Schicht, - Autoscaling innerhalb des Capacity Band, - Kontinuitäts- / DR-Verfahren gemäß SLA.

  1. Autoscaling reagiert auf Lastmetriken zur Einhaltung vereinbarter Verfügbarkeitsziele — es bedeutet nicht unbegrenzte Kapazität ohne Entgelt.
  2. Anhaltende Überschreitung des Capacity Band (anhaltende oder wiederholte Spitzen) kann folgen:

- vorgeschlagenes Band- / Plan-Upgrade, - Overage-Gebühren gemäß Bestellformular-Preisliste, - vorübergehende Schutz-Drosselung zur Sicherung der Plattformstabilität und anderer Tenants — mit unverzüglicher Mitteilung.

  1. Der Kunde ist verantwortlich für Spitzen durch eigene Lasttests, Scraper oder fehlkonfigurierte Integrationen — sofern nicht ausschließlich vom Anbieter verursacht.

6. Gebühren, USt., Verlängerung

  1. Gebühren, Aktionszeiträume und Listenpreis — nur wie im Bestellformular angegeben (Aktionen zeigen stets den Preis nach der Aktionsperiode).
  2. USt.: B2B-Reverse-Charge mit gültiger EU-USt-IdNr. (VIES); ohne gültige Nummer kann der Anbieter die Aktivierung verschieben.
  3. Verlängerung: gemäß Bestellformular (Standard: automatische Verlängerung mit 60 Tagen Kündigungsfrist vor Periodenende für Enterprise / 30 Tagen für Business — sofern das Bestellformular nicht abweicht).

7. Pflichten des Kunden

  1. Zutreffende KYC-/Abrechnungsdaten; Einhaltung der Rechtsvorschriften der Absatzmärkte.
  2. Eigene verbraucherorientierte Rechtstexte in B2C-Shops; Verantwortlicher für Käuferdaten + AVV/DPA.
  3. Sicherheit von SSO/MFA-Konten, API-Schlüsseln, ERP/WMS-Integrationen auf Kundenseite.
  4. Zusammenarbeit bei Vorfällen (24/7-Ansprechpartner, wenn Secure/IR aktiv).
  5. Keine falschen Zertifizierungsbehauptungen gegenüber Käufern oder Behörden.

8. Pflichten des Anbieters

  1. Professioneller Enterprise-SaaS-Sorgfaltstandard.
  2. Tenant-Isolierung, TLS, TOM-Maßnahmen gemäß Dokumentation / Sicherheitsanlage.
  3. Verfügbarkeit und Support — gemäß SLA.
  4. Datenexport beim Offboarding innerhalb des vereinbarten Fensters (nicht weniger als 30 Tage, sofern das Recht nichts anderes verlangt).
  5. Vorfallmitteilungen gemäß AVV/DPA / SLA / Secure.

9. Datenschutz

  1. Konten / Abrechnung / Plattformsicherheit: Anbieter = Verantwortlicher.
  2. Käuferdaten: Kunde = Verantwortlicher, Anbieter = Auftragsverarbeiter (AVV/DPA).
  3. Datenschutzerklärung: /enterprise/privacy. Secure-Programme können zusätzliche Verarbeitung / Anweisungen erfordern.

10. Enterprise Secure (höchster Umfang)

  1. Enterprise Secure-Module (einschließlich Cyber Protection Program, Incident Response, Cyber Risk Assessment, Forensics Support, Incident Cover Assist) sind optional und werden nur über Bestellformular / Anlage aktiviert. Katalog: /enterprise/secure. Rechtliche Bedingungen: Secure-Anlage (unten und im Bestellformular).
  2. Secure macht den Anbieter nicht zu:

- einem Versicherer (sofern das Bestellformular nicht ausdrücklich eine Police benennt, bei der der Anbieter Partei ist), - einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, - einem MSSP für die gesamte IT-Landschaft des Kunden außerhalb der Plattform, - einem Garanten für null Vorfälle oder null Verlust.

  1. Geteilte Verantwortung: Der Kunde ist verantwortlich für eigene Systeme, Anbieter (PSP, ESP, ERP), Konfigurationen und unternehmerische Entscheidungen nach Risikoberichten.

11. Incident Cover Assist — Unterstützung im Versicherungsprozess

  1. Innerhalb von Enterprise Secure kann der Anbieter Incident Cover Assist (ICA) erbringen — Unterstützung rund um den Versicherungsprozess und Vorfall-Dokumentation, insbesondere:

- Hilfe bei der Erstellung von Vorfall-Dokumentation für die Cyber-Police des Kunden, - Koordination mit einem vom Kunden benannten Makler / Versicherer, — sofern das Bestellformular dies vorsieht — Zugang zu einer Gruppenfacilität oder einem empfohlenen Versicherungsprodukt eines Partners (dann gelten Policenbedingungen = Bedingungen des Versicherers, nicht diese AGB).

  1. Der Anbieter ist kein Versicherer und zahlt keine Policenentschädigungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Bestellformular vereinbart.
  2. Etwaiger Vorfallfonds / Service Credit des Anbieters (sofern im Bestellformular) ist unabhängig von der Versicherung und unterliegt den Grenzen in Abschnitt 14.

12. Acceptable Use und DSA

Kein Spam/Phishing/Malware, DoS, Isolierungsverletzungen oder rechtswidrige Inhalte. Meldungen: [email protected]. Notice-and-Action-Schritte bedeuten nicht, dass der Anbieter redaktionelle Kontrolle über Kundenshops übernimmt.

13. SLA, Wartung, Höhere Gewalt

  1. Verfügbarkeitsziele, RPO/RTO, Supportzeiten — SLA-Anlage (/enterprise/sla).
  2. Geplante Arbeiten können über vereinbarte Kanäle angekündigt werden.
  3. Höhere Gewalt schließt Haftung für Auswirkungen während des Ereignisses aus, wenn gebotene Sorgfalt beachtet wurde.

14. Haftung (Enterprise — abweichend vom Shop)

  1. Die Parteien haften nach B2B-Vertragsgrundsätzen mit den nachstehenden Beschränkungen — im gesetzlich zulässigen Umfang.
  2. Ausschlüsse (soweit rechtmäßig): entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust auf Kundenseite ohne vereinbarte Backups, Streitigkeiten des Kunden mit Käufern / Steuerbehörden, Handlungen des PSP und des Kundennetzwerks, Höhere Gewalt — außer Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nicht ausschließbaren Ansprüchen.
  3. Gesamtobergrenze der Haftung des Anbieters für die 12 Monate vor dem Ereignis:

- Standard 200 % der netto gezahlten Plattformgebühren in diesem Zeitraum oder im Bestellformular genannter Betrag (höherer Wert, wenn das Bestellformular eine Untergrenze setzt), - für Enterprise Secure-Module eine gesonderte Unter-Obergrenze: 100 % der netto Gebühren für diese Module in diesem Zeitraum (sofern das Bestellformular nicht abweicht).

  1. Shop-Obergrenzen (typischerweise 100 % des Jahresabonnements) gelten nicht für Enterprise-Verträge — und umgekehrt.
  2. SLA-Strafen / Service Credits zählen zur Obergrenze, sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus Shop-Inhalten, Rechtsverstößen des Kunden und AUP-Verstößen entstehen — im zulässigen Umfang.

15. Sperrung und Kündigung

  1. Kündigung: Bedingungen in Abschnitt 6 / Bestellformular.
  2. Wesentliche Vertragsverletzung, Nichtzahlung nach Mahnung, Rechtsrisiko — sofortige Sperrung / Kündigung kann gelten.
  3. Nach Kündigung: Export innerhalb des vertraglichen Fensters, dann Löschung/Anonymisierung gemäß AVV/DPA.

16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Standard: Recht Alberta / Kanada, Gerichte Alberta (Edmonton), sofern das Bestellformular nichts anderes wählt (z. B. PL-Recht für eine EU-Gruppe).
  2. Rechtswahl schließt DSGVO (Art. 3) oder zwingendes EU-Recht nicht aus.
  3. Die Parteien streben Mediation / gütliche Einigung vor Gerichtsverfahren an (30-Tage-Frist).

17. Verwandte Dokumente

DokumentPfad
Enterprise-Datenschutzerklärung/enterprise/privacy
Enterprise-Cookies/enterprise/cookies
SLA-Anlage/enterprise/sla
Enterprise Secure (Katalog)/enterprise/secure
Shop-AGB/terms
Shop-Datenschutz/privacy
AVV/DPABestellformular-Anlage

18. Änderungen

Änderungen der Enterprise-AGB: Mitteilung ≥ 30 Tage vor Inkrafttreten; bei wesentlich nachteiligen Änderungen kann der Kunde zum Änderungsdatum kündigen.

*IoneShop Enterprise-AGB 2.1-enterprise. Keine Rechtsberatung.*

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